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Die Steinpyramide am Fundort

Die Grenzfrage

Bald nach der Bergung der Mumie kursierte die Vermutung, der Tote sei auf italienischem und nicht – wie ursprünglich angenommen – auf österreichischem Staatsgebiet gefunden worden. Im Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye zwischen der Republik Österreich und den Alliierten sowie den assoziierten Mächten im Jahr 1919 war die Grenze entlang der Wasserscheide zwischen Inn- und Etschtal festgelegt worden. Im Bereich des Tisenjochs war zum Zeitpunkt der Grenzziehung die natürliche Wasserscheide aufgrund der Gletscherüberdeckung nicht genau bestimmbar.

Die amtlich angeordnete Neuvermessung des Grenzverlaufes am 2. Oktober 1991 brachte Gewissheit. Der Fundort befindet sich 92,56 m von der Staatsgrenze entfernt auf Südtiroler Boden.

Wenn auch der Fundort der Mumie zum Inn hin, also nach Norden entwässert, bleibt der nach dem Ersten Weltkrieg festgelegte Grenzverlauf nach wie vor völkerrechtlich gültig. Das Land Südtirol meldete darauf Eigentümeranspruch an. Der Fundkomplex sollte jedoch laut Vertrag bis zum Abschluss der wissenschaftlichen Untersuchungen an der Universität Innsbruck verbleiben. Die Südtiroler Behörden erteilten dem Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität Innsbruck zudem die Genehmigung zu sofortigen archäologischen Nachuntersuchungen.

 Heute markiert eine vier Meter hohe Steinpyramide den Fundbereich der Gletschermumie.